AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2025
Pellet Hau GmbH, Rebenstraße 4, 72555 Metzingen
1 Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Angebot und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige Vereinbarung. Abweichungen sind nur wirksam, wenn diese vorher schriftlich bestätigt wurden. Für jeden geschlossenen Vertrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen fester Bestandteil.
2 Angebot
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet worden sind. Die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2.2 Mit der Bestellung der Ware (schriftlich oder fernmündlich) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Aufträge bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss unserer schriftlichen Bestätigung.
3 Preise – Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.2 Für das Einblasen von losen Holzpellets in den Lagerraum erheben wir eine Einblaspauschale. Die Einblaspauschale richtet sich nach der vor Ort benötigten Schlauchlänge. Sie beträgt bei bis zu 30 Metern min. 40,00 € brutto und steigt bei höherer Schlauchlänge bis zu 70,00 € brutto an. Auch in Ausnahmefällen zu bisheriger Belieferung (parkende PKW, Baustellen o.ä.) wird die Einblaspauschale entsprechend angepasst.
3.3 Alle Zahlungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Abzug innerhalb von acht Tagen nach Lieferung fällig. Schecks werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Es gelten die gesetzlichen Regeln für die Folgen des Zahlungsverzugs. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen.
3.4 Unsere Preisfixierung gilt ab dem Bestellzeitpunkt maximal vier Wochen (bis zum Liefertermin).
4 Lieferzeit – Lieferbedingungen
4.1 Unsere Lieferfristen sind, falls nicht verbindlich ein Fixtermin vereinbart wurde, immer unverbindlich. Falls sich eine vorher vereinbarte Änderung des Vertrages ergibt, sind wir berechtigt die Lieferfrist neu festzusetzten. Für fahrlässige oder unverschuldete Lieferverzögerungen (Naturkatastrophen, Krieg, Terror, o.ä.) haften wir nicht. Falls einer dieser Fälle eintritt, verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten und Schadensersatzansprüche zu stellen. In einem zumutbaren Umfang sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
4.2 Die Lieferung von Holzpellets erfolgt in speziellen Silo-LKW mit folgender technischer Ausstattung:
- Mobiles Absauggebläse
- Förderschläuche mit einer Länge von mindestens 30 m
- On-Bord-Wiegesystem
- Additiv – Anlage
4.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit dem Silo-LKW zu erreichen ist. Die Zufahrtswege müssen für einen LKW mit einem Maximalgewicht von 32 t. zugelassen und geeignet sein. In der Regel ist eine Straßenbreite von 3 Metern und eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern erforderlich.
4.4 Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Pellettanks (Lagerräume, Gewebesilo, Blechtanks, etc.). Das Lager und die Befülleinheit müssen den Empfehlungen des DEPV (Deutscher Energieholz-und Pellet-Verband e.V., www.depv.de) entsprechen, hierzu zählen insbesondere
- das Vorhandensein einer funktionstüchtigen und bestimmungsgerechten Prallmatte
- eine bei der Befüllung des Lagers notwendige Schlauchlänge von max. 30 m (für weitere Schlauchlängen wird keine Haftung übernommen)
- geerdete Befülll- und Abluftstutzen.
- eine ausreichende Be- und Entlüftung des Lagerraums
- eine Zugängigkeit des Lagerraums (wichtig für Sichtprüfungen im Vorfeld und während der Befüllung)
- ein ganzjährig trockener Lagerraum
- ein Lagerraum der so beschaffen ist, dass er dem Befülldruck standhält
- staubdichte Türen und Einstiegsluken
- keine Elektroinstallationen im Lagerraum
- Vorhandensein eines 220 V Anschlusses für das mobile Absauggebläse
4.5 Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Kunde. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber der Heizungsanlage oder dessen Vertreter zu beachten.
4.6 Falls der Lagerraum und die Befülleinheit nicht den Empfehlungen des DEPV (siehe Ziffer 4.5) entsprechen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung zu verweigern. Hierzu gehört auch die regelmäßige Entleerung und Reinigung des Pelletslagers.
4.7 Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.
4.8 Unsere Mindestliefermenge liegt bei 2.000 Kg. Sollte die Abnahmemenge darunter liegen, kann ein Mindermengenzuschlag von 50,00 € brutto berechnet werden.
5 Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
5.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.3 Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6 Mängelhaftung
6.1 Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
6.2 Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen, zu denen der Kunde eine angemessene Frist gesetzt hat, anzunehmen. In diesem Fall kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
6.4 Wir übernehmen keine Gewähr für Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten, sofern das Produkt noch der vom Kunden bestellten Qualität entspricht. Da es sich um ein Naturprodukt handelt, unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die Qualität auswirken.
6.5 Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Empfehlungen des DEPV (siehe Ziffer 4.5), entfallen Ansprüche wegen Mängeln unserer Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung von unserer Seite, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
6.6 Im Falle einer Überprüfung der Ware durch ein externes Labor, haftet der Käufer für die entstandenen Kosten. Sollte die Beanstandung der Ware gerechtfertigt sein (da die Werte außerhalb der Normwerte liegen), werden die Kosten von uns übernommen.
7 Haftungsbegrenzung
7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.3 Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB.
7.4 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Sache an den Kunden. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in Ziffer 7.3 genannten Fällen.
8 Eigentumsvorbehaltssicherung
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zu verlangen.
8.3 Wird die Vorbehaltsware bei dem Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Eigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Sache, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
8.4 Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns dafür der Kunde.
9 Datenschutz
9.1 Im Umgang mit den personenbezogenen Daten unserer Kunden und Geschäftspartner richten wir uns nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie DS-GVO sowie des deutschen Datenschutzrechts. Die Datenschutzerklärung auf unserer Website enthält hierzu alle relevanten Informationen, insbesondere zur Art der Verarbeitung, der Speicherung und Löschung personenbezogener Daten sowie Hinweise auf die Rechte der Betroffenen.
11 Höhere Gewalt
11.1 Umstände aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die der Pellet Hau GmbH die Erbringung von Leistungen, Verpflichtungen oder die Durchführung von Vertragsverhältnissen dauerhaft oder zeitweise wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, Krankheiten, Epidemien und Pandemien (insbesondere virale oder bakterielle), behördliche Anordnungen – hat die Pellet Hau GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
11.2 Solche Umstände berechtigen die Pellet Hau GmbH um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit ihre Leistungen, Verpflichtungen oder die Durchführung von Vertragsverhältnissen im eigenen Ermessen hinauszuschieben, zu reduzieren oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. In diesem Fall kann die andere Partei keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Pellet Hau GmbH geltend machen.
Pellet Hau GmbH
Rebenstraße 4
72555 Metzingen
Telefon: 07123 – 962738
E-Mail: info@pellet-hau.de
